Schule
für zahnärztliche AssistentInnen (ZAss)
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Präsenzlehrlang 3-jährig

Haben sie das Zeug zur zahnärztlichen Assistenz (ZAss)?

Ein kleiner Selbsttest für Menschen, die sich für die Arbeit im zahnärztlichen Team interessieren:

  •  Begeistern Sie sich für Mundgesundheit und ein schönes Lächeln?
  • Arbeiten Sie gerne an der Schnittstelle zwischen Arzt und Patienten?
  • Haben Sie Spaß am Umgang mit Menschen?
  • Verfügen Sie über ein gewisses handwerkliches Geschick und Freude an genauer Arbeit?
  • Schätzen Sie eine Kombination aus Teamarbeit und eigenständigen Tätigkeiten?
  • Suchen Sie einen Beruf, der Abwechslung bietet, Spaß macht und leistungsgerecht entlohnt ist?

Wenn sie all diese Fragen mit Ja beantworten, dann bringen sie die besten Voraussetzungen mit um in diesem Beruf Erfolg und Freude zu haben.

Die Aufgaben einer zahnärztlichen Assistentin sind vielfältig. Im Zentrum steht die Assistenz bei der Behandlung der Patienten durch den Zahnarzt. Das Tätigkeitsgebiet umfasst jedoch abhängig von der individuellen Organisation der Praxis noch andere Tätigkeitsfelder, wie z.B.

  • Vorbereiten der zahnärztlichen Instrumente und Materialien
  • Anfertigen von Röntgenbildern
  • Reinigung und Sterilisation der Instrumente
  • Einhaltung und Kontrolle der Praxishygiene
  • Betreuung der Rezeption und Terminvereinbarung
  • Bestellwesen
  • Rechnungs- und Mahnwesen  u.v.m.

Praktische und theoretische Ausbildung im praxisorientierten dualen System:

Um diese vielfältigen und abwechslungsreichen Tätigkeiten übernehmen zu können, braucht es eine Ausbildungszeit von drei Jahren im dualen System (Praxis und Theorie). Dabei wird ein Ausbildungsverhältnis bei einem Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, approbierten Zahnarzt oder Dentisten abgeschlossen (praktische Ausbildung). Die theoretische Ausbildung erhält der/die angehende Assistent/in in einem anerkannten Fachkurs an der Schule für ZahnarztassistentInnen der Salzburger Fortbildungsakademie der Zahnärztekammer.
Seit September 2015 wird an der Schule für zahnärztliche Assistenz nur mehr die 3-jährige Ausbildung entsprechend der neuen gesetzlichen Regelung im Zahnärztegesetz (ZÄG) angeboten. 

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