Fortbildung
für zahnärztliche AssistentInnen (ZAss)
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Fortbildungszertifikat ZAss/PAss

Fortbildungszertifikat ZAss/PAss

Um die fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen zu wahren fällt es unter die gesetzlich verankerten Berufspflichten der ZAss und PAss, berufsspezifisch regelmäßig Fortbildung zu betreiben. Um dies zu dokumentieren, hat die Österreichische Zahnärztekammer im Juni 2013 das Fortbildungszertifikat für die ZAss und das Fortbildungszertifikat für die PAss einstimmig beschlossen und von der ÖZÄK eingerichtet.

Unmittelbar nach der Ausbildung zur ZAss oder/und nach der Weiterbildung zur PAss kann mit dem Sammeln von Fortbildungspunkten begonnen werden. In fünf Jahren müssen für das Zertifikat 50 FB-Punkte durch die ZAss oder 50 FB-Punkte durch die PAss erreicht werden. PAss müssen naturgemäß über 50 Prozent an spezifischen Prophylaxe-Fortbildungen belegen.

Beide Zertifikate haben eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren.

ZAss und PAss können Ihre Ansuchen um das Zertifikat an die ÖZÄK richten, wenn sie in den letzten (fünf) Jahren den entsprechenden Umfang an Fort- und Weiterbildung durch anerkannte Veranstalter nachweisen können.

Sowohl die ZAss- als auch die PAss-Fortbildungen werden analog der bewährten zahnärztlichen Fortbildung zentral vom Referat für das zahnärztliche Team - Assistentinnen und dem Prophylaxe-Referat erfasst und approbiert. Nur approbierte Fortbildungen erhalten Fortbildungspunkte um die Qualität der Fortbildung sicherzustellen.

 

 

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